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Pressemitteilung: Das Internationale Olympische Komitee muss einen Plan für menschenrechtliche Sorgfaltspflicht veröffentlichen

SÜDWIND schließt sich internationalen Forderungen an das IOC an, im Vorfeld der Olympischen Winterspiele in Peking einen Plan zur Durchsetzung der Menschenrechte bei den Olympischen Winterspielen in Peking vorzulegen

[Bonn, den 04.02.2021] Heute in einem Jahr, am 04. Februar 2022, beginnen die Olympischen Winterspiele 2022 in Peking. Human Rights Watch forderte aus diesem Anlass das Internationale Olympische Komitee (IOC) bereits im vergangenen Dezember auf, bis Ende Februar 2021 seinen Plan zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht für die Olympischen Winterspiele 2022 in Peking in Übereinstimmung mit den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte bekannt zu geben.

Trotz anhaltender Zwangsarbeit in Xinjiang und trotz der Repressionen in Hongkong hält das IOC an einer Austragung der Winterspiele in Peking im kommenden Jahr fest.

„Das IOC hat zwar positive Schritte getan, indem es die Einhaltung von Menschenrechten bei der Auswahl der Austragungsorte berücksichtigen will“, so Dr. Sabine Ferenschild vom SÜDWIND-Institut. „Doch das ist nicht genug. Bisher fehlt ein konkreter Plan des IOCs seinen menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nachzukommen.“

Dass ein solcher Plan nötig ist, zeigen die Erfahrungen mit der Olympiade von 2008, die ebenfalls in Peking stattfand. Schon vor 13 Jahren stellten wachsende Repression innerhalb Chinas und zahlreiche Arbeitsrechtsverletzungen bei der Produktion von IOC-lizensierten Produkten ein Problem dar. Die Play-Fair-Kampagne forderte das IOC deshalb u.a. dazu auf, die Olympischen Spiele nur noch in Ländern durchzuführen, die alle acht Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ratifiziert haben und bei der Vergabe von Lizenzen und der Produktion von IOC-Markenprodukten die Einhaltung von Menschenrechten bei der Arbeit zu beachten.

Dies hat das IOC bis heute nicht umgesetzt. China verweigert die Ratifizierung vonvier der acht Kernarbeitsnormen, darunter diejenigen zur Abschaffung von Zwangsarbeit (ILO-Nr. 29 und 105) und zum Recht auf Vereinigungsfreiheit (ILO-Nr. 87 und 98). „Auch wenn die Ratifizierung dieser Normen keine Garantie dafür ist, dass Missstände abgeschafft werden, so ermöglichen sie doch einklagbare Rechte.“, so Ferenschild weiter.

Klar ist, dass das gesellschaftliche Umfeld der Olympischen Spiele 2022 deutlich repressiver sein wird (und es auch heute schon ist) als das der Spiele im Jahr 2008. Umso wichtiger ist nun, dass die Menschenrechtsstrategie des IOC kein Lippenbekenntnis bleibt. Konkrete, messbare Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte dürfen nicht verhandelbar sein.

Weiterführende Informationen:

  • Zum offenen Brief von Human Rights Watch geht es hier.
  • Zum von SÜDWIND mitgetragenen Aufruf zur Beendigung der Zwangsarbeit in Xinjiang geht es hier
  • Zur Play Fair Kampagne geht es hier.

Ansprechpartnerinnen:

Dr. Sabine Ferenschild, wissenschaftliche Mitarbeiterin, Tel.: 0228-763698-16, E-Mail: ferenschild@suedwind-institut.de
Nathalie Grychtol, Referentin Öffentlichkeitsarbeit, Tel.: 0228-763698-14, E-Mail: grychtol@suedwind-institut.de

Seit fast 30 Jahren engagiert sich SÜDWIND für wirtschaftliche, soziale und ökologische Gerechtigkeit weltweit. Anhand von konkreten Beispielen zu Missständen decken wir ungerechte Strukturen auf. Dabei verbinden wir unsere Recherchen mit entwicklungspolitischer Bildungs-und Öffentlichkeitsarbeit und tragen Forderungen in Kampagnen, Gesellschaft, Unternehmen und Politik. SÜDWIND arbeitet gemeinnützig und unabhängig. Finanziert wird SÜDWIND aus Zuschüssen, Einnahmen aus Auftragstätigkeiten sowie Mitgliedsbeiträgen und Spenden.
 

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