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Pressemitteilung: Der Sustainable-Finance-Beirat der Bundesregierung legt Abschlussbericht vor
Investor*innen fordern haftungsbewährtes Lieferkettengesetz
[Bonn/Berlin, 25.02.2021] Knapp zwei Wochen nach Bekanntwerden des Kompromisses zum Lieferkettengesetz überrascht der Sustainable-Finance-Beirat der Bundesregierung heute in seinem Abschlussbericht mit einer Forderung nach einem haftungsbewährten Gesetz.
Der ersten Erleichterung über die Einigung um ein vom Wirtschaftsministerium blockiertes Lieferkettengesetz folgte schnell die Ernüchterung: eine Klausel über zivilrechtliche Haftung blieb aus.
Nachdem SÜDWIND und andere zivilgesellschaftliche Organisationen der Initiative Lieferkettengesetz bereits ankündigten, sich weiter für eine solche Haftung stark zu machen, bezog heute auch der Sustainable-Finance Beirat der Bundesregierung überraschend Position: Ein haftungsbewährtes Lieferkettengesetz sorge neben weiteren Instrumenten dafür „dass Produktpreise die sozialen und ökologischen Kosten widerspiegeln“, liest sich auf Seite 16 des Abschlussberichts des 2019 eingesetzten Gremiums.
„Wo Umweltrisiken mit CO₂-Bepreisung begegnet werden soll, muss es eine Entsprechung für die Minimierung sozialer Risiken geben. Nachhaltigkeit hat viele Dimensionen. Die externen Kosten, die aus Verletzungen von Menschrechten resultieren müssen ebenfalls internalisiert werden“, so Ulrike Lohr, wissenschaftliche Mitarbeiterin für nachhaltige Finanzen bei SÜDWIND: „Hier ist ein haftungsbewährtes Lieferkettengesetz ein wichtiges Instrument. Wir freuen uns, dass die Investor*innen und Finanzexpert*innen des Beirats das erkannt haben und mir ihrem Bericht ein starkes Zeichen setzen. Wünschenswert wäre allerdings über die geforderte Berichtsfplicht hinaus Sanktionsmechanismen auch für Investoren, die sich ihrer Sorgfaltspflicht zur Einhaltung der Menschenrechte nicht stellen.“
„Jetzt muss die Regierung nachziehen, und den vorliegenden Referentenentwurf zum Lieferkettengesetz nachbessern und einen zivilrechlichen Haftungsmechanismus integrieren“, fügt Eva-Maria Reinwald, Referentin für Wirtschaft und Menschenrechte beim SÜDWIND-Institut hinzu.
SÜDWIND setzt sich mit der Initiative Lieferkettengesetz für ein starkes Gesetz unternehmerischer Sorgfaltspflichten ein, das Klagemöglichkeiten für Betroffene schafft und Unternehmen im Sinne der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zu Risikoanalysen, Vorsorge- und Abhilfemaßnahmen ohne Abstufung entlang der gesamten Lieferkette verpflichtet.
Kontakt:
Ulrike Lohr,
wissenschaftliche Mitarbeiterin,
Tel.: 0228-763698-17, E-Mail:
lohr@suedwind-institut.de
Nathalie Grychtol
Referentin Öffentlichkeitsarbeit
Tel.:0228-763698-14
grychtol@suedwind-institut.de
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