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Pressemitteilung – Nach Einigung um ein Lieferkettengesetz: Der Kompromiss schafft Recht, aber keine Gerechtigkeit
[Bonn, 12.02.2021] Zu der Einigung um ein Lieferkettengesetz, die heute in einer Pressekonferenz von Arbeits-, Entwicklungs- und Wirtschaftsministerium bekannt gegeben wurde, erklärt Dr. Ulrike Dufner, Geschäftsführerin des SÜDWIND-Instituts für Ökonomie und Ökumene:
„Nach monatelangen Blockaden und Verwässerungsstrategien durch das Wirtschaftsministerium wurde endlich eine Einigung zum Lieferkettengesetz erzielt. Die in dem Kompromiss verankerten behördlichen Sanktionen bieten zwar eine Basis, dass sehr große Unternehmen sich mit den sozialen und ökologischen Herausforderungen in ihren Lieferketten befassen und ihnen mit wirksamen Maßnahmen begegnen müssen.
Erstmals werden nun menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse für Unternehmen in Deutschland rechtsverbindlich festgeschrieben.
Aber der Kompromiss stellt noch lange keine Gerechtigkeit für die Betroffenen von Menschenrechtsverstößen her. Denn durch die fehlende zivilrechtliche Haftung erhalten sie keine verbesserten Grundlagen, vor einem deutschen Gericht Entschädigung zu erlangen. Damit ignoriert dieser Kompromiss auch bisherige internationale Erfahrungen: Nur mit einem klaren Haftungsmechanismus widmen sich Unternehmen tiefgreifender und umfassender den Aufgaben nachhaltigen Wirtschaftens. Die im Kompromiss vorgesehene Nutzung bereits bestehender, schwer zugänglicher Rechtswege über eine Vertretung durch Gewerkschaften und NGOs gibt keine ausreichende Rechtssicherheit.
Für einen wirksamen Haftungsmechanismus und damit für einen gerechten Rechtszugang von Betroffenen muss weitergekämpft werden – auf deutscher, europäischer und internationaler Ebene. SÜDWIND wird nicht lockerlassen!“
SÜDWIND ist Teil der Initiative Lieferkettengesetz, die sich für einen starken gesetzlichen Rahmen zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt einsetzt. Zum Pressestatement der Initiative Lieferkettengesetz.
Kontakt:
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Tel.: 0228-763698-21
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