Hintergrund
Eine Vielzahl von Produkten wird mit Nachhaltigkeitsaussagen beworben. Mal wird das „Klima geschützt“, mal wird explizit der „Wald geschont“, oder ein Unternehmen verwendet „Rohstoffe aus nachhaltiger Produktion“. Auch mit Farben und Namen wird gespielt: Packungen sind plötzlich grün, Produktnamen enthalten Begriffe wie -natur, -liebe oder -gut.
Das klingt alles erst einmal nach „Umwelt“, doch wie nicht nur SÜDWIND-Studien zeigen, ist die Kakao-Herstellung mitverantwortlich für die weitgehende Zerstörung der Regenwälder in den beiden Hauptanbauländern Côte d'Ivoire und Ghana. Aufgrund der Armut der Familien ist auf den Kakaoplantagen Kinderarbeit weit verbreitet. Dennoch trägt ein großer Teil der in Deutschland verkauften Schokolade Aufdrucke wie „nachhaltig produzierter Kakao“. Der Bundesgerichtshof hat kürzlich entschieden, dass Süßwaren nicht als „klimaneutral“ bezeichnet werden dürfen, wenn das Unternehmen nicht klimaneutral produziert, aber irgendwo auf dieser Welt „CO2-Kompensation“ finanziert, die den Schaden (angeblich) wiedergutmacht. Bei diesen Kompensationsprojekten mehren sich die Skandale.
Nicht nur die Labels am Supermarktregal sind verwirrend, auch die Gesetzeslage ist es. In Deutschland gilt derzeit das Wortungetüm „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“: Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten sollen grundlegende Menschenrechte und einige Umweltstandards einhalten. Aktuell wird bekanntlich darüber gestritten, die Umsetzung des Lieferkettengesetzes zunächst aufzuschieben – kaum darüber, ob das Gesetz effizient Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten reduzieren könnte, sondern vielmehr über die angebliche bürokratische Überbelastung der Unternehmen, die derzeit von diesen Menschenrechtsverletzungen und den damit verbundenen Klima- und Umweltschäden profitieren.
Auch auf EU-Ebene wird über den „Green Deal“ verhandelt, der Europa nachhaltiger machen soll. Einzelvorhaben wie die Farm-to-Fork-Strategie (Landwirtschaft), die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDD), die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die EU Deforestation Regulation (EUDR) sind Teil dieses Vorhabens.
Dass diese Gesetze Wirksamkeit entfalten können, zeigt sich nicht zuletzt daran, dass einige Unternehmensverbände und Parteien (gerade in Deutschland) diese Ansätze vehement bekämpfen. Andererseits befürworten einige Unternehmen, die in ihren Bereichen Vorreiter sind, die wirksame Umsetzung oder Verschärfung dieser Gesetze: Sie wollen nicht, dass ihre Konkurrenten Wettbewerbsvorteile dadurch erringen, dass sie die Natur weiter zerstören und Menschenrechte nicht einhalten.
Veranstaltungsdetails
Wer?
Friedel Hütz-Adams, Mitarbeiter bei SÜDWIND
Wann?
Donnerstag, 21.11.2024, 19:00h – 21:00h
Wo?
Münchner Zukunftssalon, Goethestr. 28, Hof, EG (S-/U-Bahn „Hauptbahnhof“, Ausgang „Goethestr“, dann Nähe Ecke Landwehrstr.) auch per Zoom sowie YouTube-Streaming
Anmeldung?
Unbedingt erforderlich: https://www.protect-the-planet.de/event/2024-11-21-huetz-adams-lieferkettengesetz/