Die Arbeit in Aufsichtsräten wird zunehmend von Fragen der Nachhaltigkeit geprägt. Damit verbunden sind neue Anforderungen und zahlreiche Herausforderungen. Ein wesentlicher Treiber der Nachhaltigkeitsanforderungen ist der European Green Deal und der daraus resultierende Action Plan Sustainable Finance der EU-Kommission. Neben EU-Taxonomie und der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wird zurzeit über eine Richtlinie zu den Sorgfaltspflichten der Unternehmen entlang ihrer gesamten Lieferketten diskutiert, die Corporate Sustainability Due Dilligence Directive (CSDDD).
In Deutschland gibt es dazu seit 2021 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das die Unternehmen bereits vor enorme Herausforderungen stellt. Die Umsetzung der CSDDD, deren Verabschiedung auf EU-Ebene für 2026 geplant ist, wird den Prozess noch wesentlich komplexer machen. Der Aufsichtsrat trägt die Verantwortung, die damit einhergehenden Risiken zu analysieren, Maßnahmen zur Prävention und Minderung von Risiken zu implementieren sowie die Berichterstattung über die ergriffenen Maßnahmen zu prüfen.
Im Rahmen der Diskussion zu Herausforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und den entsprechenden Kontrollaufgaben von Aufsichtsratsgremien gibt Sabine Ferenschild einen Input zu Near-Shoring. In ihrem Vortrag stellt sie die Zusammenhänge der Lieferkettengesetzgebung und der Tendenz zur Standortverlagerung dar.
Ein zweiter Input kommt von Prof. Dr. Norbert Winkeljohann, mit einem Überblick zu Aufsichtsratspflichten hinsichtlich der Gesetzesnovelle.
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