Transparenz

Informationen über SÜDWIND e.V. entsprechend der Selbstverpflichtung
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
- Der Verein führt den Namen SÜDWIND e.V. und hat seinen Sitz in Bonn (Gerichtsstand Köln). Der Verein wurde im Jahr 1991 gegründet.
2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation
3. Angaben zur Steuerbegünstigung
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Wir sind wegen Förderung internationaler Gesinnung und der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens und der Förderung von Wissenschaft und Forschung nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid des Finanzamts Bonn, StNr. 205/5769/3155 vom 19.03.2021 für den letzten Veranlagungszeitraum 2017-2019 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr.6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung internationaler Gesinnung und der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens des steuerbegünstigten Satzungszwecks verwendet wird.
4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
- zum Vorstand
- zum Team
5. Tätigkeitsbericht
6. Personalstruktur
- Im abgeschlossenen Jahr 2020 waren bei SÜDWIND 13 Personen beschäftigt. Das Institut arbeitet mit umgerechnet 10,2 Vollzeitäquivalenten.
7. Angaben zur Mittelherkunft
8. Angaben zur Mittelverwendung
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
- Es besteht keine gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
10. Aufstellung der wichtigsten projektgebundenen und projektungebundenen Zuwendungen
Hier erfahren Sie mehr über die Initiative Transparente Zivilgesellschaft

Als Mitglied des Verbands Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe VENRO unterstützt und befolgt SÜDWIND die Verhaltenskodizes „Transparenz, Organisationsführung und Kontrolle“ und "Entwicklungsbezogene Öffentlichkeitsarbeit"
Im Jahr 2008 wurde der Verhaltenskodex zu Transparenz, Organisationsführung und Kontrolle von den VENRO-Mitgliedern verabschiedet. Es wurde eine zweijährige Erprobungsphase vereinbart, damit die Mitglieder die praktische Umsetzung testen können und ihre Erfahrungen in den Kodex mit einfließen. Auf der Mitgliederversammlung am 16. Dezember 2010 wurde der Kodex mit wenigen Änderungen endgültig beschlossen.
Der VENRO-Kodex für entwicklungsbezogene Öffentlichkeitsarbeit wurde auf der Mitgliederversammlung 1998 verabschiedet. Der Kodex soll Öffentlichkeitsarbeit transparent und nachvollziehbar gestalten. Er befasst sich mit den Aufgaben und Zielen entwicklungsbezogener Öffentlichkeitsarbeit, den Verpflichtungen der Mitglieder sowie der Ahndung von Verstößen.