Die Stiftung SÜDWIND unterstützen
Die Stiftung SÜDWIND unterstützen

Aus den Zinserträgen des Stiftungskapitals wird die Arbeit von SÜDWIND gefördert. Im Folgenden können Sie sich über die verschiedenen Möglichkeiten informieren, zu einer Erhöhung des Stiftungskapitals beizutragen und so die Arbeit von SÜDWIND zu unterstützen.
Zustiftungen
Spenden und Stiftungseinlagen haben einen unterschiedlichen Charakter. Spenden, die der Verein erhält, müssen zeitnah verwendet werden und ermöglichen so die unmittelbare Arbeit. Stiftungseinlagen dagegen entfalten ihre Kraft erst auf Dauer und lassen so die Förderung langfristig angelegter Aktivitäten zu.
Zustiftungen bieten die Möglichkeit, über das eigene Leben hinaus mit SÜDWIND für eine gerechte Weltwirtschaft einzutreten, Veränderungen anzuschieben und wichtige Prozesse am Laufen zu halten. Dabei wird die Arbeit von SÜDWIND aus den Zinserträgen des Stiftungsvermögens gefördert, das Stiftungskapital wird nicht angetastet. Mit einer Zustiftung ab 1.000 Euro können Sie zum Wachsen des Stiftungsvermögens beitragen.
Die neue (!) Kontoverbindung der Stiftung SÜDWIND lautet:
GLS Bank
DE52 4306 0967 4073 4658 00
GENODEM1GLS
Darlehen
Ein zinsloses Darlehen, das Sie der Stiftung SÜDWIND überlassen, ist eine gute Möglichkeit, die Stiftung zu unterstützen, ohne dass Sie sich endgültig von Ihrem Vermögen trennen. Wenn Sie Sparrücklagen haben, für die Sie keine Verzinsung benötigen und die Sie für einen klar begrenzten Zeitraum einsetzen wollen, können Sie damit die Arbeit des SÜDWIND-Instituts fördern.
Die Stiftung SÜDWIND legt das Geld nach ihren Anlagerichtlinien ethisch-nachhaltig bei einer ihrer Banken an. Sie leihen der Stiftung zinslos Geld und die Zinsen steigern die Erträge der Stiftung, die zur Förderung von SÜDWIND bereit stehen.
Hier finden Sie weitere Informationen zusammengefasst.

Vermächtnis, Testament & Erbschaft
Im Leben jedes Menschen kommt einmal der Zeitpunkt, an dem er sich fragt: Was bleibt wenn ich gehe? Was geschieht mit meinen materiellen Werten, mit meinem Vermögen? Welche Werte und Ideale haben mein Dasein geprägt, so dass ich sie noch nach meinem Tod stärken und voranbringen möchte? Für viele Menschen stellen sich in diesem Zusammenhang auch Fragen nach der Regelung des Erbes.
Mit der Broschüre und dem Flyer "Zukunft möglich machen" möchten wir Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten aufzeigen und Hilfestellung dafür geben, was Sie im Blick auf Ihr Lebensende bedenken sollten. Dazu gehört auch, Sie über die verschiedenen Möglichkeiten zu informieren, SÜDWIND in Ihren Nachlass einzubeziehen.
Weiter unten können Sie die Broschüre und den Flyer direkt bestellen!
FAQ
Ein Mensch, der stirbt, vererbt als ErblasserIn seinen/ihren Nachlass (auch Erbmasse genannt). Die Verteilung des Nachlasses wird durch die gesetzliche Erbfolge oder die letztwillige Verfügung des/der Verstorbenen bestimmt. Letzteres regelt entweder ein Testament oder ein Erbvertrag.
ErbIn ist, wer über die gesetzliche Erbfolge oder über die letztwillige Verfügung die Erbschaft erhält. Eine Erbschaft kann auch bedeuten, dass der/die ErbIn Schulden erbt. Dafür haftet der/die ErbIn, auch mit dem eigenen Vermögen. Es gibt aber die Möglichkeit, eine Erbschaft auszuschlagen.
Der/die ErblasserIn kann in seinem/ihrem Testament bestimmten Menschen oder Organisationen, die nicht ErbInnen werden sollen, Geld, Wertsachen oder Immobilien zuwenden. Das nennt man Vermächtnis. Von der Erbeinsetzung unterscheidet sich das Vermächtnis darin, dass der/die VermächtnisnehmerIn lediglich einen Anspruch auf das ihm/ihr Zugedachte haben, jedoch nicht in die Position des Erblassers einrücken. Der/die ErbInnen bzw. der/die TestamentsvollstreckerIn sind verpflichtet, Vermächtnisse zu erfüllen. Dies gilt jedoch nicht, wenn das vermächtnisweise Zugedachte zum Todeszeitpunkt nicht mehr vorhanden ist.
Der unkomplizierteste Weg, SÜDWIND testamentarisch zu unterstützen, ist das Vermächtnis. Dieses kann ein bestimmter Geldbetrag, ein Wertgegenstand oder eine Immobilie sein.
Die Ziele der Stiftung SÜDWIND sind identisch mit denen von SÜDWIND e.V. Die Aufgabe der Stiftung ist es, die Arbeit des Vereins, also des SÜDWIND-Institutes zu fördern. Ein Nachlass, der der Stiftung zugute kommt, vermehrt das Stiftungsvermögen. Aus dessen Zinserträgen wird die Arbeit von SÜDWIND gefördert. Diese Form der Unterstützung entfaltet ihre Kraft auf Dauer und hat einen langfristigen Charakter. Ein Nachlass für den Verein fließt zeitnah in die Arbeit von SÜDWIND. Entscheiden Sie, gern in Rücksprache mit uns, wofür Ihr Nachlass verwendet werden soll.
Im Erbfall informiert das Nachlassgericht nach der Eröffnung des Testaments die ErbInnen und VermächtnisnehmerInnen. Auch wenn Sie kein notarielles Testament verfasst haben, ist die Person, die das Testament findet oder in Verwahrung hat, verpflichtet, es beim Nachlassgericht abzugeben. Wenn Sie SÜDWIND ein Vermächtnis hinterlassen möchten, können Sie uns auch gern über Ihre Absicht informieren. Es wäre schön, zu erfahren, dass unsere Arbeit Ihnen so wichtig ist und Sie uns so viel Vertrauen entgegenbringen.