Was Anleger*innen wünschen: Soziale Gerechtigkeit

Bildrechte Titelbild: Tofu Animalpunk, CC BY-NC-ND 2.0
von Ulrike Lohr
Der Hype um Sustainable Finance ist vorbei. Die Party ist weitergezogen, wie es im Banking-Jargon so schön heißt. Auch war in den letzten ein, zwei Jahren häufiger zu lesen, dass das Interesse der Kund*innen immer mehr nachgelassen habe. Stimmt das wirklich? Zwei Umfragen aus dem Frühjahr 2026 liefern dazu interessante Erkenntnisse.
Ende März erschien zur Realität nachhaltiger Geldanlagen in der Beratungspraxis eine gemeinsame Berater-Umfrage des AfW Bundesverbands Finanzdienstleistung, dem Forum Nachhaltige Geldanlagen (FNG) und der Universität Kassel. Insgesamt wurden 257 Berater*innen nach ihrer Einschätzung zu dem Interesse der Kund*innen an nachhaltigen Finanzprodukten gefragt. Das Ergebnis: Deren Interesse sei gering (32%) oder sogar sehr gering (ebenfalls 32%).
Eine zeitgleiche repräsentative Anlegerstudie der Barmenia Gothaer kam hingegen zu einem anderen Ergebnis. Das Interesse an nachhaltigen Geldanlagen sei im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen. 53% der Befragten (2025 waren es 50%) halten Nachhaltigkeitsaspekte bei Geldanlagen für wichtig oder sehr wichtig. 51% der Befragten wären sogar bereit, zugunsten nachhaltiger Kriterien auf einen Teil der Rendite zu verzichten.
Interesse an sozialer Gerechtigkeit steigt

Die Anlegerstudie zeigt eine Verschiebung der Präferenzen von Anleger*innen: 38 % der Befragten bewerten soziale Gerechtigkeit als wichtigsten Aspekt bei der Nachhaltigkeit, noch vor Umwelt- und Klimaschutz (35 %). Dass soziale Gerechtigkeit für nachhaltige Geldanlagen höher gewichtet wird als Umwelt- und Klimaschutz , ist neu.[1]
Nicht ganz neu, jedoch stärker ausgeprägt als in früheren Umfragen, ist die Gewichtung der Relevanz von Ausschlusskriterien. Laut der Berater-Befragung ist für 86 % der Anlageberater*innen das Kriterium „Ausschluss von Kinderarbeit“ das relevanteste Ausschlusskriterium in der Beratung der Kund*innen. So unterschiedlich die Präferenzen der Anleger*innen sind, auf dieses Ausschlusskriterium können sich (fast) alle einigen.
Quelle: Forum Nachhaltige Geldanlagen

Die beiden Studien zeigen also, dass Verbraucher*innen im Jahr 2026 Nachhaltigkeit in Geldanlagen weiterhin mehrheitlich für wichtig oder sehr wichtig halten (Verbraucherstudie), dass sie in der Anlageberatung der Bankberater*innen aber einen deutlich geringeren Stellenwert haben (Beraterstudie).[2] Neu ist die Verschiebung der Präferenzen hin zu sozialer Gerechtigkeit als wichtigster Aspekt für nachhaltige Geldanlagen. Bei den Ausschlüssen ist Kinderarbeit mit Abstand das wichtigste Kriterium in der Beratung. Doch spiegeln sich die Präferenzen der Anleger*innen auch in den Anlageprodukten wider?
Sustainable Finance Regulierung: Soziale Aspekte nicht ausreichend berücksichtigt
Ausgerechnet soziale Aspekte sind in den aktuellen gesetzlichen Vorschriften wenig geregelt. Zwar definiert die grüne Taxonomieverordnung, welche wirtschaftlichen Aktivitäten Klima und Umwelt schützen oder zur Anpassung an den Klimawandel beitragen. Die Europäische Union hat aber darauf verzichtet, Vorschläge ihrer eigenen Arbeitsgruppe für eine soziale Taxonomie weiter zu verfolgen. Dadurch gibt es in der EU nach wie vor keine einheitliche Definition, welche Wirtschaftsaktivitäten als sozial nachhaltig oder gar sozial gerecht gelten.
Gesetze zur Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten existieren – nur sind sie für Finanzinstitute nicht verpflichtend
Was es gibt, sind internationale Leitlinien zur Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten, allen voran die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Sie beschreiben, welche Verantwortung Unternehmen haben, um die Einhaltung grundlegender Menschenrechte im eigenen Unternehmen und insbesondere in ihren Lieferketten sicherzustellen.
Mit dem Europäischen Lieferkettengesetz und dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz haben die EU und Deutschland die UN-Leitprinzipien – wenn auch mit Abstrichen – in nationale Gesetzgebung umgesetzt (siehe für eine Übersicht auch unsere Studie Game on. Das Ringen um Menschenrechte und Umweltschutz: Europas umkämpfte Regulierung von Lieferketten). Doch sowohl Deutschland als auch die EU haben den Finanzsektor für das Kerngeschäft, also für Kreditvergabe oder Vermögensverwaltung, von menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten de facto befreit. Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten – bspw. der Ausschluss von Unternehmen mit Kinderarbeit – ist in Fondsangeboten der Banken deshalb keine Selbstverständlichkeit. Nachhaltige Fonds müssen aber so genannte Principal Adverse Indikatoren (die PAI) angeben. Diese informieren, ob Investments gegen grundsätzliche Nachhaltigkeits-Indikatoren verstoßen. Für den sozialen Bereich gibt es drei Principle Adverse Impact Indikatoren: PAI 10: Verletzung des UN-Global Compact oder der OECD-Leitlinien, PAI 11: fehlende Prozesse zur Umsetzung des UN-Global Compact oder der OECD-Leitlinien und PAI 12: unbereinigter Gender Pay Gap. Keiner dieser drei Indikatoren ist geeignet, um die gesamte Dimension „soziale Gerechtigkeit“ abzudecken, die Anleger*innen besonders wichtig ist.
Immerhin: „PAI 10: Anteil der Unternehmen, die den UN-Global Compact verletzen“ umfasst auch das Ausschlusskriterium Kinderarbeit. Das Problem: Der UN-Global Compact selbst gibt keine Auskunft über Verletzungen durch Unternehmen, die den UNGC unterzeichnet haben. Eine Bewertung, ob die Prinzipien des UN-Global Compact verletzt wurden, treffen die Finanzanbieter selbst bzw. in der Regel spezialisierte Nachhaltigkeits-Research-Agenturen, die Nachhaltigkeits-Ratings an Finanzanbieter verkaufen. Es sind also private Anbieter wie MSCI-ESG, ISS-ESG oder Morningstar-Sustainalytics, die diese Einschätzung treffen.
Und jetzt?
Der Hype um Sustainable Finance ist vorbei, aber die Mehrheit der Anleger*innen haben die Party definitiv nicht verlassen. Die Europäische Union hat eine Chance vertan, auf dem Markt für nachhaltige Geldanlagen für mehr Vergleichbarkeit und Transparenz für Anleger*innen zu sorgen, die in soziale Gerechtigkeit und Menschenrechtsschutz investieren möchten. Es ist nicht zu erwarten, dass in naher Zukunft in der Europäischen Union wieder Pläne für eine soziale Taxonomie oder für eine Einbeziehung des Finanzsektors in Lieferkettengesetzgebung aufgenommen werden. Anleger*innen sind deshalb weiterhin darauf angewiesen, sich selbst zu informieren und ihr Geld bei glaubwürdigen und auf Nachhaltigkeit spezialisierten Finanzinstituten anzulegen.
Verweise
[1] Die Studie liefert keine Erkenntnisse für diesen Wandel und auch die Autorin des Blogs kann nur die Vermutung anstellen, dass erhöhte geopolitische Unsicherheiten und die Verschiebung des politischen Diskurses weg von Umwelt- und Klimaschutz hin zu „Resilienz, Bürokratieabbau und Stärkung der Wirtschaf“ eine Rolle dabei spielen.
[2]Der Hauptgrund für diese Diskrepanz liegt in der zugrundeliegenden Richtlinie MIFID II, die die so genannte „Nachhaltigkeitspräferenzabfrage“ regelt. Diese hat deutliche Schwächen (deren Darlegung in diesem Blog zu weit führen würde).



