Was bedeuten die Begriffe Erblasser, Erbe und Nachlass?
Ein Mensch, der stirbt, vererbt als ErblasserIn seinen/ihren Nachlass (auch Erbmasse genannt). Die Verteilung des Nachlasses wird durch die gesetzliche Erbfolge oder die letztwillige Verfügung des/der Verstorbenen bestimmt. Letzteres regelt entweder ein Testament oder ein Erbvertrag.
ErbIn ist, wer über die gesetzliche Erbfolge oder über die letztwillige Verfügung die Erbschaft erhält. Eine Erbschaft kann auch bedeuten, dass der/die ErbIn Schulden erbt. Dafür haftet der/die ErbIn, auch mit dem eigenen Vermögen. Es gibt aber die Möglichkeit, eine Erbschaft auszuschlagen.
Was ist ein Vermächtnis?
Der/die ErblasserIn kann in seinem/ihrem Testament bestimmten Menschen oder Organisationen, die nicht ErbInnen werden sollen, Geld, Wertsachen oder Immobilien zuwenden. Das nennt man Vermächtnis. Von der Erbeinsetzung unterscheidet sich das Vermächtnis darin, dass der/die VermächtnisnehmerIn lediglich einen Anspruch auf das ihm/ihr Zugedachte haben, jedoch nicht in die Position des Erblassers einrücken. Der/die ErbInnen bzw. der/die TestamentsvollstreckerIn sind verpflichtet, Vermächtnisse zu erfüllen. Dies gilt jedoch nicht, wenn das vermächtnisweise Zugedachte zum Todeszeitpunkt nicht mehr vorhanden ist.
Wie kann ich SÜDWIND am besten in meinem Testament bedenken?
Der unkomplizierteste Weg, SÜDWIND testamentarisch zu unterstützen, ist das Vermächtnis. Dieses kann ein bestimmter Geldbetrag, ein Wertgegenstand oder eine Immobilie sein.
Sollte ich meinen Nachlass lieber dem Verein oder der Stiftung SÜDWIND zugute kommen lassen?
Die Ziele der Stiftung SÜDWIND sind identisch mit denen von SÜDWIND e.V. Die Aufgabe der Stiftung ist es, die Arbeit des Vereins, also des SÜDWIND-Institutes zu fördern. Ein Nachlass, der der Stiftung zugute kommt, vermehrt das Stiftungsvermögen. Aus dessen Zinserträgen wird die Arbeit von SÜDWIND gefördert. Diese Form der Unterstützung entfaltet ihre Kraft auf Dauer und hat einen langfristigen Charakter. Ein Nachlass für den Verein fließt zeitnah in die Arbeit von SÜDWIND. Entscheiden Sie, gern in Rücksprache mit uns, wofür Ihr Nachlass verwendet werden soll.
Wie erfährt SÜDWIND von meinem letzten Willen?
Im Erbfall informiert das Nachlassgericht nach der Eröffnung des Testaments die ErbInnen und VermächtnisnehmerInnen. Auch wenn Sie kein notarielles Testament verfasst haben, ist die Person, die das Testament findet oder in Verwahrung hat, verpflichtet, es beim Nachlassgericht abzugeben. Wenn Sie SÜDWIND ein Vermächtnis hinterlassen möchten, können Sie uns auch gern über Ihre Absicht informieren. Es wäre schön, zu erfahren, dass unsere Arbeit Ihnen so wichtig ist und Sie uns so viel Vertrauen entgegenbringen.