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Umsetzung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Rohstoffe und Produkte: Faktencheck und Erläuterungen

Die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Rohstoffe und Produkte („EU Deforestation Regulation“, kurz: EUDR)  wird ab Ende Dezember 2024 große und mittlere Betriebe betreffen, ab Ende Juni 2025 auch Klein- und Kleinstbetriebe. Je näher diese Termine rücken, desto zahlreicher werden die Stimmen jener, die mit Forderungen und Fehlinterpretationen das planmäßige Inkrafttreten der Verordnung in Frage stellen.

Unser gemeinsam mit weiteren Organisationen vorgelegtes Faktenpapier zur EUDR will ein besonderes Augenmerk auf die EU-Land- und Forstwirtschaft sowie die kleinbäuerliche Produktion legen. Von dort kamen wiederholt Bedenken, was den Aufwand und die Umsetzbarkeit der Verordnung betrifft. Wir greifen zehn der oft aufgekommenen Fehlannahmen auf, um bestehende Bedenken mit einem faktenbasierten Blick auszuräumen. 

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