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Beitragsordnung

Beitragsordnung

Die Beitragsordnung und -sätze wurden am 27.09.2024 auf der Mitgliederversammlung von SÜDWIND e.V. beschlossen

  1. Die Mitglieder von SÜDWIND e.V. sind eine wichtige Stütze unserer Arbeit. Die Mitgliedsbeiträge sind unverzichtbar und ein wichtiger Beitrag für die Realisierbarkeit unserer Aufgaben. 
  2. Daher ist der Verein darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihren Beitragsverpflichtungen, wie in dieser Beitragsordnung bestimmt, nachkommen.  
  3. Die Beitragsordnung wird auf der Website von SÜDWIND e.V. (www.suedwind-institut.de) veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung tritt die Beitragsordnung in Kraft. Kommt es zu Änderungen der Beitragsordnung wird analog verfahren.  
  4. Die Beitragsordnung wird jedem neuen Mitglied mit der Beitrittserklärung ausgehändigt. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung und für jedes Mitglied verbindlich. 
  5. Die Mitgliederversammlung legt die Höhe des Jahresbeitrags für die verschiedenen Beitragsgruppen fest. Die Beitragssätze gelten bis zum 31.12. und verlängern sich jeweils um ein Jahr, sofern die Mitgliederversammlung keine Änderungen beschließt.  
  6. Es gibt z.B. für Studierende und Auszubildende die Möglichkeit eines reduzierten Mitgliedsbeitrags für fünf Jahre. Bei reduzierten Mitgliedsbeiträgen werden die Mitglieder nach Ablauf der fünf Jahre dahingehend angeschrieben, ob weiterhin ein reduzierter Mitgliedsbeitrag gewünscht wird. Es besteht die Möglichkeit, freiwillig einen höheren Mitgliedsbeitrag zu zahlen. 
  7. Die Beiträge können monatlich, quartalsweise oder jährlich bezahlt werden. Der Verein bevorzugt zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes den Beitragseinzug über ein SEPA-Lastschriftenmandat. Auf gesonderten Wunsch kann bei jährlicher Zahlung für den Mitgliedsbeitrag eine Rechnung ausgestellt werden. 
  8. Um keinen unnötigen Aufwand zu verursachen, bitten wir die Mitglieder, Änderungen der Anschrift oder Konto-Verbindung unverzüglich der Geschäftsstelle mitzuteilen. 
  9. Bei einem Beitragsrückstand von zwei Jahresbeiträgen endet die Mitgliedschaft im Verein unter der Voraussetzung, dass zuvor jeweils einmal unter der letzten dem Verein bekannten Adresse gemahnt worden ist und bei der zweiten Mahnung auf die potentielle Beendigung der Mitgliedschaft hingewiesen wurde.  
  10. Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Jahresende möglich und spätestens zwei Monate vor Ende des jeweiligen Kalenderjahres schriftlich gegenüber dem Vorstand bzw. der Geschäftsstelle zu erklären. Bei Nichteinhalten der Kündigungsfrist verlängert sich die Mitgliedschaft um ein Quartal. Überzahlte Beiträge werden nach der Kündigung dem Mitglied zurücküberwiesen.  
  11. Die Beiträge sind auf das Beitragskonto des Vereins zu zahlen. Die Bankverbindung lautet: Bank für Kirche und Diakonie, IBAN: DE45 3506 0190 0000 9988 77, BIC: GENODED1DKD 

    Beitragsordnung als PDF herunterladen 

Migliedsbeiträge

Reduziert
36 € (jährlich), 9 € (Quartal), 3 € (monatlich)
Regulär
85 € (jährlich), 22,50 € (Quartal), 7,50 € (monatlich)
Institutionen, Organisationen, Kirchenverbände
300 €

Haben Sie Fragen?

Geschäftsführung
Dr. Ulrike Dufner

T +49 (0)228-763 698-11

E dufner@suedwind-institut.de

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