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Pressemitteilung

Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten stimmt für EU-Lieferkettengesetz: Ein stark verwässerter Kompromiss /SÜDWIND kritisiert mangelnde Führungsstärke des Kanzlers

Bonn, 15.03.2024 Im nervenzehrenden Ringen um das EU-Lieferkettengesetz wurde heute in der Sitzung der Ständigen Vertreter der EUMitgliedsstaaten im Rat eine Mehrheit für das EU-Lieferkettengesetz erreicht.
Mit deutlichen Abschwächungen gegenüber der bereits im Dezember ausgehandelten Einigung kam die belgische Ratspräsidentschaft den bis zuletzt zögerlichen Mitgliedsstaaten entgegen. Die gravierendste Einschränkung: Die Regulierung soll erst für Unternehmen ab einer Größe von 1000 Mitarbeitenden und einer Umsatzschwelle von mehr als 450 Millionen Euro gelten. Da die FDP trotz der großen Zugeständnisse den Kompromisstext abgelehnt hat, enthielt sich die Bundesregierung bei der Abstimmung.


Dr. Ulrike Dufner, Geschäftsführerin des Bonner SÜDWIND-Instituts, kommentiert:
„Die heutige Entscheidung wirft Licht und Schatten zugleich. Positiv ist, dass das in letzter Minute verabschiedete europäische Lieferkettengesetz – trotz erheblicher und schmerzhafter Einschränkungen - wichtige Fortschritte für die Menschen bringt, die in den weltweiten Lieferketten tagtäglichen Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sind. Negativ ist nicht nur, dass die FDP, die von ihr zunächst mitgetragene Einigung im Nachhinein blockierte, sich dann jeder Kompromissfindung verweigerte und das Gesetz gefährdete. Enttäuschend ist auch, dass Bundeskanzler Scholz der FDP freies Spiel ermöglichte und damit zuließ, dass das Ansehen von Deutschland Schaden genommen hat. Denn die Bundesrepublik wird nun in Europa und darüber hinaus als nicht verlässlicher Verhandlungspartner gesehen. Deutschland hat ein wichtiges politisches Gut, die politische Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit, eingebüßt.“

Eva-Maria Reinwald, SÜDWIND-Referentin für Globale Wirtschaft und Menschenrechte, ergänzt:
„Die Bundesregierung hat mit ihrer zuvor angekündigten Enthaltung eine negative Kettenreaktion ausgelöst. Das Ergebnis: Erhebliche Abschwächungen gegenüber der bereits Monate zuvor zwischen Kommission, Rat und Parlament gefundenen Einigung. Dass nur sehr große Unternehmen von der Regulierung betroffen sein werden, wird die Wirkung des EULieferkettengesetzes erheblich einschränken. Auch die Pflichten für die nachgelagerte Wertschöpfungskette, die ohnehin nicht weitreichend ausfielen, wurden weiter abgeschwächt. Das EU-Lieferkettengesetz wird dennoch dringend notwendige Impulse für die Achtung von Menschenrechten in den Lieferketten geben und Betroffenen von Menschenrechtsverstößen endlich Klagemöglichkeiten eröffnen.“

In den kommenden Wochen muss das Europäische Parlament dem neuen
Kompromisstext zustimmen, damit die Regulierung noch in dieser Legislaturperiode
verabschiedet werden kann.


Kontakt:
Eva-Maria Reinwald
Tel.: 0228-763698-21
Reinwald@suedwind-institut.de
 

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