Was tun, wenn der Handy-Bildschirm zerbricht oder der Akku schlapp macht?
Bessere Reparaturmöglichkeiten von Smartphones und anderen Geräten erleichtern ihre längere Nutzung. Sie schonen so wertvolle Ressourcen, deren Abbau oft mit negativen sozialen und ökologischen Folgen im Globalen Süden verbunden ist. Verbraucher*innen werden durch Reparaturen finanziell entlastet. Wenn Ersatzteile besser verfügbar sind, Geräte leichter auseinander gebaut werden können und Reparaturdienstleistungen gefördert werden, ist dies auch eine Chance für die lokale Reparatur-Wirtschaft und das Handwerk.
Bewegung im Thema ist auf verschiedenen Ebenen: Von Bemühungen der Europäischen Union für ein Recht auf Reparatur – etwa über eine Richtlinie zum Ökodesign von Smartphones und Tablets - über die Ankündigung eines Aktionsprogramms „Reparieren statt Wegwerfen“ durch die Bundesregierung bis zu Länder-Initiativen wie dem Reparaturbonus in Thüringen.
Wo stehen diese Prozesse und welche Chancen bieten sie für Verbraucher*innen und Unternehmen in NRW sowie für eine global nachhaltige Entwicklung? Welche Hürden sind zu überwinden? Was kann die Landesregierung NRW tun, die in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt hat, die Reparierbarkeit von Produkten zu verbessern? Wie kann das „Recht auf Reparatur“ so umgesetzt werden, dass alle davon profitieren?
Diese Fragen beleuchten und diskutieren unter anderem:
- Claudia Kreft, Verbraucherzentrale Thüringen e.V.
- Reinhold Rünker, Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW
- Katrin Meyer, Runder Tisch Reparatur
Moderation: Eva Maria Reinwald, Südwind Institut e.V.
Wann: 22.06.2023, 11:00 bis 13:00 Uhr
Diskutieren Sie mit! Eingeladen sind alle, die an besseren Möglichkeiten zur Reparatur ihrer Smartphones interessiert sind.
Anmeldelink
Die Veranstaltung wird organisiert von oikos-Institut der Evangelischen Kirche von Westfalen, Verbraucherzentrale NRW und SÜDWIND e.V.
Gefördert im Rahmen des Eine-Welt-Promotor*innen-Programms aus Mitteln von Engagement Global im Auftrag des BMZ sowie durch die Staatskanzlei NRW.