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Pressemitteilung

EU-Lieferkettenrichtlinie: Tiefpunkt erreicht

Wer interessiert sich überhaupt noch für Menschenrechte - insbesondere von Frauen und ausgegrenzten Gruppen weltweit?

EU-Flagge aus Stoff, darüber eine Krawatte mit EU-Sternen – symbolisiert politische Entscheidungen der EU, wirtschaftliche Interessen und deren Einfluss auf Menschenrechte und Beschäftigte in globalen Lieferketten

Bonn, 13.10.2025

Die Verhandlungen zur EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) letzte Woche markieren einen Tiefpunkt für die Glaubwürdigkeit der europäischen Politik im Kampf für Menschenrechte und ökologische Verantwortung. 

Unter dem Druck der EVP, die mit einer Koalition mit Rechtsaußen drohte, machten die Sozialdemokraten im Europaparlament weitreichende Zugeständnisse. Das Ergebnis ist der Entwurf einer Richtlinie, die kaum noch Schutz für Beschäftigte in globalen Lieferketten bietet – insbesondere für Frauen und marginalisierte Gruppen, die den Hauptanteil der Beschäftigten etwa in der Schuh- und Bekleidungsindustrie stellen. Statt Gesetze zu forcieren, die wirksam sind, wird das Vorhaben völlig ausgehöhlt.

Kernpunkte der Einigung:

  • Zivilrechtliche Haftung gestrichen: Betroffene von Menschenrechtsverletzungen oder Umweltzerstörung in Lieferketten verlieren das Recht, Unternehmen vor europäischen Gerichten zur Verantwortung zu ziehen.
  • Anwendungsbereich drastisch eingeschränkt: Nur noch Unternehmen mit über 5.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von 1,5 Mrd. Euro fallen unter die Richtlinie – ein Freibrief für die überwiegende Mehrheit der europäischen Wirtschaft. So würde etwa ein großer Teil der Unternehmen der Schuh- und Bekleidungsindustrie nicht mehr unmittelbar in den Anwendungsbereich fallen.
  • Schwache EU statt starker Schutz: „Mit der Streichung der Haftungsregel wird ausgebeuteten Beschäftigten in Sektoren wie dem Textilsektor ein Werkzeug wieder aus der Hand genommen, bevor es überhaupt ausprobiert wurde. Der Omnibus-Prozess liest sich als reine Klientel-Politik für starke Wirtschaftsakteure. Das Ziel, Menschenrechte in einem zunehmend freidrehenden globalen Wirtschaften zu schützen, wird nahezu völlig aufgegeben“, kommentiert Dr. Jiska Gojowczyk, wissenschaftliche Mitarbeiterin am SÜDWIND-Institut.
     

Folgen für Beschäftigte in Lieferketten: Besonders stark treffen die Beschlüsse Frauen und marginalisierte Gruppen, die Ausbeutung besonders schwer entgegentreten können. Geschäftsführerin Dr. Ulrike Dufner warnt: „Dieser Deal mag den Abschluss der Verhandlungen beschleunigt haben. Aber der Preis ist viel zu hoch: Verspielt wird damit die Glaubwürdigkeit der ‚von der Leyen-Mehrheit‘, eine bessere Zukunft gestalten zu wollen. Die Betroffenen in den Lieferketten sind weiterhin schutzlos ausgeliefert. Das ist nicht im Interesse der Zivilgesellschaft und Öffentlichkeit. Wir werden die Abgeordneten hierfür zur Verantwortung ziehen.“

Bekleidungs- und Schuhindustrie: Symbol für Ausbeutung in globalen Lieferketten

Die Bekleidungs- und Schuhbranche steht seit Jahrzehnten exemplarisch für systematische Arbeitsrechtsverletzungen: Fehlender Arbeits- und Gesundheitsschutz, Löhne unter dem Existenzminimum, erzwungene Überstunden, mangelnde Pausen und die Unterdrückung von Gewerkschaften sind an der Tagesordnung – z.B. in Produktionsländern wie Bangladesch, Indien oder Indonesien. Rund 80 % der Beschäftigten im Sektor sind Frauen. Sie sind besonders mit dem Risiko von Diskriminierung, sexueller Belästigung und prekären Arbeitsbedingungen konfrontiert, gleichzeitig aber etwa in Parlamenten, Gerichten und Gewerkschaften unterrepräsentiert.

Die aktuelle Aushöhlung der EU-Lieferkettenrichtlinie bedeutet, dass die Branche weiter ohne wirksame Kontrollen und Sanktionen agieren kann. „Die EU sollte klare Kante zeigen gegen zunehmend rechte und nationalistische Positionen – stattdessen agiert sie visionslos. Sie befördert die Unsicherheit bei Unternehmen weiter, die an besseren Geschäftspraktiken arbeiten“, so Dr. Jiska Gojowczyk. Die Richtlinie in ihrer jetzigen Form ignoriert nicht nur die Realität der Beschäftigten, sondern untergräbt auch die Bemühungen von Abkommen wie dem „Accord on Fire and Building Safety“ und Dialoginitiativen wie der Multi-Akteurs-Partnerschaft zu Gendergerechtigkeit im Arbeits- und Gesundheitsschutz, die seit Jahren – auch gefördert mit Mitteln der Bundesregierung - an Verbesserungen arbeiten.

Noch gibt es Möglichkeiten, die Verhandlungen in die richtige Richtung zu lenken! 

Die nächsten Schritte sind:

  • 13. Oktober: Abstimmung im Rechtsausschuss (JURI)
  • Folgewoche: Plenarabstimmung im Europaparlament
  • November/Dezember: Trilog-Verhandlungen über den finalen Gesetzestext

Foto:  Jeyaratnam Caniceus auf Pixabay

Pressekontakte

Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Dr. Jiska Gojowczyk

T +49 (0)228-763 698-18

E gojowczyk@suedwind-institut.de

Publikationen
Geschäftsführung
Dr. Ulrike Dufner

T +49 (0)228-763 698-11

E dufner@suedwind-institut.de

Publikationen

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