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Gekommen, um zu bleiben – Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten

Schild mit der Aufschrift „Human Rights“ vor blauem Himmel. Das Bild steht im Kontext der internationalen Debatte über menschenrechtliche Sorgfaltspflichten von Unternehmen und den Schutz von Menschenrechten in globalen Lieferketten.

Kurzbeschreibung/Abstract 

Während die EU ihre Lieferkettenregeln abschwächt, gewinnen menschenrechtliche Sorgfaltspflichten weltweit an Bedeutung. Das Factsheet zeigt anhand von Beispielen aus Australien, Brasilien, Chile und Kolumbien, dass verbindliche Regeln für Unternehmen längst kein europäisches Alleinstellungsmerkmal mehr sind. Es beleuchtet internationale Entwicklungen, politische Debatten und die wachsende Dynamik hin zu globalen Standards für verantwortungsvolle Lieferketten.

Titelfoto: Nick Youngson

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Gekommen, um zu bleiben –
Die internationale Debatte um menschenrechtliche Sorgfaltspflichten

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In der Debatte um menschenrechtliche Sorgfaltspflichten wird von denjenigen, die gegen Sorgfaltspflichtengesetze Stellung beziehen, ein Argument besonders oft angeführt: die Behauptung, dass verbindliche Sorgfaltspflichten die Wettbewerbsfähigkeit heimischer Unternehmen beschädigen würden. Darüber hinaus hätten Unternehmen anderer Weltregionen Vorteile dadurch, dass sie soziale und umweltbezogene Aspekte außer Acht lassen dürften.

Doch die globale Debatte um Sorgfaltspflichten von Unternehmen zeigt, dass die Wirklichkeit längst nicht mehr so schwarz-weiß ist, wie Kritiker*innen es darstellen.

Mit den im Jahr 2011 verabschiedeten UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte wurde ein neues Kapitel für den Menschenrechtsschutz in der Wirtschaft eröffnet. Die Umsetzung der Leitprinzipien führte in den folgenden Jahren zu freiwilligen Nationalen Aktionsplänen (NAP) sowie zur Verabschiedung verbindlicher Gesetze in einer Reihe von Ländern.

In 54 Ländern der Welt wurden seit 2011 Nationale Aktionspläne entwickelt, die soziale und/oder umweltbezogene Nachhaltigkeitsziele für das jeweilige Land formulierten. In 18 dieser Länder befinden sich die Nationalen Aktionspläne in der Umsetzung. Weitere zehn Länder entwickeln Nationale Aktionspläne und 27 Länder haben bereits mindestens einen umgesetzt (vgl. DIHR 2026: o. P.).

Einige dieser Länder sind weitere Schritte gegangen. So hat beispielsweise Kenia nach seinem ersten Nationalen Aktionsplan (2021–2025) im Januar 2026 ein Rahmenwerk für menschenrechtliche Sorgfaltspflichten von Unternehmen veröffentlicht (vgl. Office of the Attorney General 2026).

Neben den Nationalen Aktionsplänen sind in vielen Ländern Initiativen entstanden und Gesetze verabschiedet worden, die Menschen- und/oder Umweltrechte in globalen Lieferketten verpflichtend machen sollen. Diese Länder liegen bisher schwerpunktmäßig in Europa. Dennoch lässt sich eine „Globalisierung“ dieser Entwicklung beobachten.

Einige Gesetze beziehungsweise Gesetzesinitiativen konzentrieren sich auf Berichtspflichten, andere beinhalten umfassende Sorgfaltspflichten oder setzen Schwerpunkte innerhalb der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten.

Neben nationalen Gesetzen und Gesetzesvorhaben beteiligten sich im Jahr 2025 mehr als 60 Länder, ein großer Teil davon aus dem Globalen Süden, an der Ausarbeitung eines UN-Vertrags für Wirtschaft und Menschenrechte (kurz: UN-Treaty). Dieser zielt darauf ab, verbindliche Sorgfaltspflichten im internationalen Recht zu verankern (vgl. UN Human Rights Council 2025: 14).

Zwei ausgewählte Beispiele aus verschiedenen Weltregionen zeigen, wie vielfältig die Prozesse zur Durchsetzung von Menschenrechten in globalen Lieferketten sind.

Beispiel Australien: Von Transparenz zu Sorgfaltspflichten

Seit 2018 verfügt Australien über ein Gesetz gegen moderne Sklaverei (Modern Slavery Act). Dieses verpflichtet Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen australischen Dollar (ca. 61 Millionen Euro), öffentlich über Maßnahmen gegen Zwangsarbeit in ihrer eigenen Wertschöpfungskette zu berichten.

Nach mehrjähriger Praxis ist jedoch eine Debatte über die mangelnde Wirksamkeit des Gesetzes entstanden. Weltweit sind weiterhin viele Millionen Menschen von Zwangsarbeit betroffen, darunter auch Beschäftigte in Lieferketten australischer Unternehmen. Auch in Australien selbst bestehen Risiken, beispielsweise in Branchen mit migrantischer Arbeit.

Deshalb schlug der australische Regierungsbeauftragte gegen moderne Sklaverei Anfang 2026 vor, das Modern-Slavery-Gesetz um verpflichtende, risikobasierte menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen zu ergänzen (vgl. Australian Government 2026).

Unternehmen müssten dann aktiv Risiken identifizieren und bewerten, Maßnahmen zur Prävention und Abhilfe ergreifen sowie die Wirksamkeit ihrer Maßnahmen überprüfen und darüber transparent berichten.

Teil des Vorschlags ist außerdem eine neue Befugnis für den Regierungsbeauftragten: Er soll künftig Produkte, Dienstleistungen oder Branchen mit hohem Risiko für moderne Sklaverei offiziell benennen dürfen. Unternehmen müssten diese Einschätzungen bei ihrer Risikoanalyse und Berichterstattung berücksichtigen.

Empfohlen werden zudem eine Aufsichtsinstanz, abgestufte Sanktionen, behördliche Leitlinien sowie Beschwerde- und Abhilfemechanismen für Betroffene.

Sollte der Vorschlag angenommen werden, wäre dies ein klarer Paradigmenwechsel: weg von reiner Transparenz hin zu verbindlicher Verantwortung und risikobasierten Handlungspflichten.

Südamerika: Auf dem Weg zu verbindlichen Sorgfaltspflichten

Auch in Südamerika rücken verbindliche Sorgfaltspflichten zunehmend in den Fokus politischer Debatten.

In Brasilien brachten 2022 mehrere Abgeordnete noch unter der Regierung Bolsonaro ein Gesetz zu verbindlichen Sorgfaltspflichten in das Parlament ein (vgl. Câmara dos Deputados 2022: o. P.). Bei einer Anhörung im September 2025 unterstützte das Ministerium für Menschenrechte (MDHC) den Gesetzentwurf (vgl. Governo Federal 2025: o. P.). Im Mai 2026 befindet sich der Gesetzesentwurf weiterhin im parlamentarischen Prozess.

In Chile setzte die Regierung zwei Nationale Aktionspläne zu Wirtschaft und Menschenrechten um (2017–2020 und 2022–2025). Diese schufen erstmals einen politischen Rahmen, der Unternehmen zur stärkeren Berücksichtigung menschenrechtlicher Risiken anregen sollte (vgl. Schafer 2026: o. P.).

Seit 2025 wird im Parlament ein Gesetzentwurf zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten von Unternehmen beraten (Nr. 17.446-17; vgl. Cámara de Diputadas y Diputados 2025: o. P.).

Auch in Kolumbien befindet sich ein Gesetz zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten im parlamentarischen Prozess (Nr. 153/2025; vgl. CECODES o. J.: o. P.). Nach zwei Nationalen Aktionsplänen (2015–2020 und 2020–2025) wäre ein solches Gesetz ein Paradigmenwechsel.

Insgesamt zeigt sich ein regionaler Trend hin zu verbindlicher Regulierung. Ob und wie schnell entsprechende Gesetze verabschiedet werden, hängt jedoch stark von politischen Mehrheiten ab.

Ausblick

Der Überblick verdeutlicht: Nicht nur in Europa gewinnen politische Prozesse zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten von Unternehmen an Dynamik. Es handelt sich vielmehr um eine internationale Entwicklung.

Die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen wird durch Anforderungen zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten eher gestärkt als geschwächt. Unternehmen sollten daher ihren Erfahrungsvorsprung nutzen, den ihnen das deutsche und europäische Lieferkettengesetz verschafft hat.

Trotz der jüngsten Aufweichungen der EU-Regulierung stagniert der internationale politische Prozess zugunsten verbindlicher Sorgfaltspflichten keineswegs. Vielmehr erweist er sich als dauerhaft und legt das Fundament für einen international gültigen Standard.

Titelblatt des SÜDWIND-Factsheets „Gekommen, um zu bleiben – Die internationale Debatte um menschenrechtliche Sorgfaltspflichten“ mit dem Titel der Publikation und der Gestaltung des Covers.

Factheetinfos 

Gekommen, um zu bleiben –
Die internationale Debatte um menschenrechtliche Sorgfaltspflichten

Erscheinungsjahr & Artikelnummer : 2026-15
Umfang: 2 Seiten
Autorin: Dr. Sabine Ferenschild
Herausgeber: SÜDWIND e.V.

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