Höchste Zeit für einen UN-Treaty zu Wirtschaft und Menschenrechten

Kurzbeschreibung/Abstract
Menschenrechtsverletzungen in globalen Lieferketten bleiben oft ohne rechtliche Konsequenzen. Der geplante UN-Treaty zu Wirtschaft und Menschenrechten soll das ändern. Das Factsheet erklärt die Entstehung, die zentralen Inhalte und die politische Bedeutung des geplanten Abkommens. Es zeigt, wie verbindliche internationale Regeln Unternehmen stärker in die Verantwortung nehmen und Betroffenen den Zugang zu Recht und Wiedergutmachung erleichtern könnten.
Titelfoto: Guillaume Baviere / flickr.com
Factsheet
Höchste Zeit für einen UN-Treaty zu Wirtschaft und Menschenrechten
FACTSHEET ALS PDF HERUNTERLADEN
↓ Factsheet direkt auf der Website lesen
Die Europäische Union weicht seit 2025 etliche Regulierungen für Umwelt- und Menschenrechtsschutz auf, darunter auch das europäische Lieferkettengesetz. Angesichts der dadurch entstehenden Regulierungslücken könnten globale Ansätze das entstandene Vakuum für den Menschenrechtsschutz füllen – insbesondere der auf Ebene der Vereinten Nationen (UN) verhandelte Vertrag zu Wirtschaft und Menschenrechten (kurz: UN-Treaty). Denn transnationale Unternehmen agieren weltweit – und das häufig in Ländern mit schwacher staatlicher Kontrolle. Ihre Geschäftsaktivitäten führen immer wieder zu Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung: von der Ausbeutung von Arbeitskräften bis hin zur Vertreibung indigener Gemeinschaften infolge ökologischer Raubbauprozesse. Für die Betroffenen ist es schwierig, rechtlich gegen verantwortliche Unternehmen vorzugehen, da diese ihren Sitz meist in anderen Staaten haben und Gerichte in ihren Herkunftsländern keine Zuständigkeit besitzen.
Aktuell arbeiten zahlreiche Staaten an Regulierungen, um Unternehmen stärker in die Pflicht zu nehmen. Viele dieser Regelungen gelten jedoch nur für Unternehmen, die in dem jeweiligen Staat ihren Hauptsitz haben oder dort viele Menschen beschäftigen. Deshalb gleicht die Gesetzgebung bisher eher einem Flickenteppich und deckt nicht alle globalen Wirtschaftsakteure ab. Hier setzt die Idee eines UN-Treaty für Wirtschaft und Menschenrechte an, der einen international verbindlichen Rechtsrahmen schaffen soll.
Entwicklung des UN-Treaty
Der Prozess zur Ausarbeitung des UN-Treaty begann bereits im Jahr 2014 innerhalb des UN-Menschenrechtsrats auf Initiative Ecuadors und Südafrikas. Vor allem Länder des Globalen Südens treiben den Prozess voran, da es primär ihre Bürger*innen sind, die von Menschenrechtsverletzungen durch multinationale Konzerne betroffen sind.
Staaten aus dem Globalen Norden, insbesondere die Heimatländer großer Konzerne wie die USA, Kanada, Australien, Japan oder Großbritannien, reagierten zunächst skeptisch oder ablehnend. Inzwischen beteiligen sich jedoch mehrere dieser Staaten, wenn auch oft ohne verbindliches Mandat. Die Europäische Union etwa nimmt als Beobachterin am Verhandlungsprozess teil, ohne eigene Verhandlungsposition. Insgesamt gab es bisher elf Verhandlungsrunden. Bei der 11. Verhandlungsrunde im Herbst 2025 wurde der dritte Entwurf diskutiert.
Inhalte des aktuellen Treaty-Entwurfs
Der aktuelle Entwurf enthält rechtliche Verpflichtungen für Staaten und Unternehmen.
Damit orientiert er sich eng an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Vorgesehen ist, dass Unternehmen ihre menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten wahrnehmen und umsetzen und Staaten sie darin unterstützen sowie den Vorgang überwachen und für Betroffene Zugang zu Rechtsmitteln ermöglichen müssen.
Der UN-Treaty gilt grundsätzlich für alle Unternehmensaktivitäten, auch transnationale. Das Abkommen kann aber je nach Unternehmensgröße, Branche oder Schwere des Verstoßes differenziert angewendet werden. Betroffene sollen aktiv in Verfahren eingebunden werden und Anspruch auf Wiedergutmachung (z. B. Auszahlung vorenthaltener Löhne) erhalten.
Staaten, die den Treaty ratifizieren, müssen ihn in nationales Recht umsetzen und verbindliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen verankern. Ein Ausschuss zur Überwachung soll aus 12 Expert*innen bestehen. Nach der Ratifizierung durch mindestens 60 Staaten wird der Ausschuss auf achtzehn Mitglieder erweitert.
Mehrere Akteure, darunter Mexiko, Kolumbien, Ghana und auch die EU, plädieren bereits für die Einbeziehung umweltbezogener Pflichten in den Vertrag. Handels- und Investitionsschutzabkommen sollen künftig im Einklang mit dem UN-Treaty stehen.
Warum ein verbindlicher Vertrag notwendig ist
In der Hochphase des Neoliberalismus in den 1990er-Jahren etablierte sich ein Wirtschaftsverständnis, das auf freiwillige Selbstverpflichtungen von Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten in ihren Lieferketten setzte. Selbst die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte von 2011 gelten nur als Richtlinie, nicht als verbindliches Recht. Dadurch besteht bis heute eine erhebliche Regulierungslücke.
Völkerrechtlich verbindliche Regeln würden erstmals sicherstellen, dass Staaten und Unternehmen global Verantwortung übernehmen. Der UN-Treaty könnte die bisherigen Ansätze aus nationalen Lieferkettengesetzen und freiwilligen Standards zu einem umfassenden internationalen System zusammenführen – mit klaren Haftungsregeln, Präventionspflichten und Klagemöglichkeiten für Betroffene.
Beispiel: Der Brand in der Fabrik Ali Enterprises
Der Brand in der Textilfabrik Ali Enterprises in Pakistan (2012) zeigt eindrücklich, welche Folgen fehlende Rechtsrahmen haben können. Mindestens 250 Menschen kamen dabei ums Leben, 30 weitere wurden verletzt. Die Sicherheitsvorkehrungen waren mangelhaft, Fluchtwege teilweise versperrt. Ein Großteil der Produktion – rund 70 % – ging an das deutsche Unternehmen KiK Textilien und Non-Food GmbH. Obwohl die Fabrik grob gegen Brandschutzauflagen verstieß, wurden weder das lokale Unternehmen noch KiK juristisch belangt. Eine Klage von Betroffenen in Deutschland wurde 2019 abgewiesen, da keine rechtliche Grundlage zur Haftung deutscher Firmen für Menschenrechtsverletzungen im Ausland existierte. KiK zahlte zwar freiwillig Entschädigungen, doch verbindliche Rechtsmechanismen fehlten vollständig.
Mit einem in nationales Recht umgesetzten UN-Treaty wären solche Fälle anders verlaufen:
- Betroffene hätten Klagerechte in Deutschland gehabt.
- Unternehmen wären rechtlich haftbar für Verstöße innerhalb ihrer globalen Lieferketten.
- Sorgfaltspflichten wären verbindlich definiert und überprüfbar.
- Der Zugang zu Rechtsmitteln und Entschädigungen wäre gewährleistet.
Aktueller Stand (Mai 2026)
Die 12. Verhandlungsrunde im Herbst 2026 wird sich noch einmal mit dem dritten Textentwurf beschäftigen. Ein weiterer, vierter Textentwurf wird erst anschließend erstellt. Der Weg zu einem völkerrechtlich verbindlichen Abkommen bleibt also lang – aber seine Bedeutung wächst angesichts anhaltender Menschenrechtsverletzungen und der zunehmenden Verflechtung moderner Lieferketten (vgl. Sudhoff 2026: o.p.).

Factheetinfos
Höchste Zeit für einen UN-Treaty zu Wirtschaft und Menschenrechten
Erscheinungsjahr & Artikelnummer : 2026-16
Umfang: 2 Seiten
Autorin: Dr. Sabine Ferenschild
Herausgeber: SÜDWIND e.V.
Literaturverzeichnis herunterladen
FACTSHEET ALS PDF HERUNTERLADEN










