
Menschenrechtliche Sorgfalt
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Menschenrechtliche Sorgfalt
Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte von 2011 sagen deutlich: Unternehmen tragen Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte in ihren Wertschöpfungsketten. Sie haben eine Pflicht zur menschenrechtlichen Sorgfalt. Diese umfasst eine Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte, die kontinuierliche Anlalyse menschenrechtlicher Risiken in der Wertschöpfungskette, das Ergreifen effektiver Gegenmaßnahmen, um Risiken vorzubeugen, Missstände zu beheben und wiedergutzumachen, die Einrichtung von Beschwerdemechanismen für Betroffene und eine transparente Berichterstattung.
In Lieferkettengesetzen werden diese Prozesse zur verbindlichen Vorgabe für Unternehmen gemacht - leider nicht immer übereinstimmend mit internationalen Standards. Mit seinen Studien zu verschiedenen Lieferketten leistet SÜDWIND einen Beitrag zur Identifizierung menschenrechtlicher Risiken und geeigneter Gegenmaßnahmen.
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